Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Wer Leitungen, z.B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für
- Strom,
- Gas,
- Fernwärme,
- Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,
die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.
Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.
Anträge sind formlos zu stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
- Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
Ansprechpartner
Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr - Sondernutzung
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 206-0
|
Fax:
+49 4331 206-270
E-Mail:
info[at]rendsburg.de
Web:
www.rendsburg.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Terminbuchung telefonisch oder per E-Mail möglich.
Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr - Sondernutzung)
Tel:
+49 4331 206-3624
|
Fax:
+49 4331 206-270
E-Mail:
ordnungsbehoerde[at]rendsburg.de
|
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 27
Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr - Sondernutzung)
Tel:
+49 4331 206-3623
E-Mail:
ordnungsbehoerde[at]rendsburg.de
|
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 27