Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragen
Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragen
Um eine Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, müssen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer beantragen.
Für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Mit Anerkennung wird Ihre Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied der regional zuständigen Steuerberaterkammer. Diese Mitgliedschaft ist in Deutschland verpflichtend.
Für das Unternehmen sind folgende Rechtsformen möglich.
- Gesellschaften nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften,
- Europäische Gesellschaften und
- Gesellschaften, die zulässig sind nach dem Recht
- eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
- eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Kurztext
- Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragungspflichtig
- nur bestimmte Gesellschaftsformen zulässig
- Qualifikation als Steuerberater mindestens einer Person der Geschäftsführung oder Partner notwendig
- Antragsformular der zuständigen Steuerberatungskammer nutzen
An die zuständige Steuerberaterkammer.
Den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft können Sie je nach Steuerberaterkammer online oder schriftlich stellen. Wenn Sie den Antrag stellen wollen:
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen Ihrem Antrag hinzu;
- senden Sie den Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen und Nachweise an die zuständige Steuerberaterkammer.
- Die Kammer prüft Ihre Unterlagen und den Antrag.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Anerkennungsurkunde und einen Eintrag in das Berufsregister der Kammer.
- Wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dürfen Sie die Bezeichnung Steuerberatungsgesellschaft in Ihrem Unternehmensnamen führen.
Sie können ab sofort Ihre Geschäftstätigkeit als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft aufnehmen.
Voraussetzungen
- Gesellschaftsform nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften, nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder nach dem Recht eines Staats, der über ein Abkommen mit dem Europäischen Wirtschaftsraum verfügt.
- Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss die Qualifikation als Steuerberaterin oder Steuerberater besitzen.
- Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft oder im Nahbereich haben.
- Antragsformular der zuständigen Steuerberaterkammer
- Gesellschaftsvertrag oder Satzung oder eine öffentlich beglaubigte Kopie dessen
- Handelsregisterauszug
- Nachweis über Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
- Liste der Gesellschafter
- Nachweis über die Zahlung der Anerkennungsgebühr
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Gewerbliche Erlaubnis für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Ladenöffnungszeiten
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Tel:
+49 431 5 70 49-0
|
Fax:
+49 431 5 70 49-10
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Web:
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