Dichtheitsprüfung
Dichtheitsprüfung
Ein Thema, das jede/n Grundstückseigentümer/in unmittelbar betrifft, ist die anstehende Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsleitungen. Undichte Kanäle können zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen führen. Dadurch wird Trinkwassergewinnung immer aufwändiger und kostenintensiver. Eine intakte Grundstücksentwässerung ist ein wichtiger Teil unserer eigenen Gesundheitsvorsorge. Damit unsere Kinder auch in Zukunft Trinkwasser genießen und bezahlen können, müssen wir heute entsprechende Vorsorge treffen.
Gemäß DIN 1986-30 in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 60 und dem Landeswassergesetz S-H (LWG) § 48, ist jeder Grundstückseigentümer bis zum 31.12.2025 (im Wasserschutzgebiet bis 31.12.2015) verpflichtet, seine Grundstücksentwässerungsanlage auf Dichtheit überprüfen zu lassen.
- Als Person oder Gesellschaft mit der Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen anmelden
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
- Gewerbliche Erlaubnis für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
- Sperrmüll zur Entsorgung abgeben
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-689
|
Fax:
+49 4331 202-527
E-Mail:
susanne.mieth[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
007
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-515
|
Fax:
+49 4331 202-527
E-Mail:
hans-joerg.tresselt[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
012