Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen
Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen
Bei Verlust Ihres Fischereischeins können Sie sich diesen bei der zuständigen Behörde neu ausstellen lassen.
Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres Scheines können Sie sich einen neuen ausstellen lassen.
Kurztext
- Bei Verlust des Fischereischeins kann auf Antrag ein neuer Fischereischein ausgestellt werden.
- Zuständig für Angler*innen ist die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt).
- Für Berufsfischer*innen ist eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) die Ansprechstelle.
- Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler oder Anglerin einen Fischereischein beantragen wollen.
- Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein, wenn Sie Berufsfischerin oder Berufsfischer sind.
- Sie sind bereits Inhaberin oder Inhaber eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.
- Es sprechen keine rechtlichen Gründe dafür, eine Ausstellung nicht zu gewähren, wie zum Beispiel durch Fischwilderei, Verstoße gegen fischereirechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei.
- Sie haben erfolgreich eine Fischereischeinprüfung absolviert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
- Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer; bei Umzug: Fischereischein oder Prüfungszeugnis des anderen Bundeslandes,
- Lichtbild (nach Vollendung des 16. Lebensjahres),
- Personalausweis.
- Anerkennung als Landschaftsarchitektin oder Landschaftsarchitekt mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
- Gehölzpflege, Gehölzrückschnitt
- Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk anmelden
- TV-Programme bundesweit anbieten: Erlaubnis
Ansprechpartner
Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 206-0
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Fax:
+49 4331 206-270
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Web:
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Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro)
Tel:
+49 4331 206-1228
E-Mail:
buergerbuero[at]rendsburg.de
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Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 8
Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro)
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E-Mail:
birte.eggers[at]rendsburg.de
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Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 11