Veränderungssperren


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Veränderungssperren

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).


Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:

  • bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
  • Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Ansprechpartner

Stadt Rendsburg - Fachdienst Stadtentwicklung

Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0   |   Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: info[at]rendsburg.de
Web: www.rendsburg.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Di. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)

Mitarbeiter (Stadt Rendsburg - Fachdienst Stadtentwicklung)

Frau Elke Kolz Icon Vcard

Tel: +49 4331 206-3421   |   Fax: +49 4331 206-3009
E-Mail: stadtentwicklung[at]rendsburg.de
|   Zimmer: Etage: 2 | Zimmer: 220